Volksbegehren „Abwahl des Bundespräsidenten“
Wenn das Volk den Bundespräsidenten wählen kann, so soll es ihn auch
abwählen können. Das ist derzeit nicht der Fall. In einer Demokratie(=
Volksherrschaft) soll die Abwahl des Bundespräsidenten durch das Volk
(= Souverän, Art 1 B-VG) mittels erfolgreichem Volksbegehren und
anschließender erfolgreicher Volksabstimmung möglich sein. Der
Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die Möglichkeit einer Abwahl des
Bundespräsidenten durch das Volk mit einer Gesetzesänderung raschest
beschließen.