Die amtlichen Kundmachungen sowie weitere Informationen der Gemeinde Kals am Großglockner sind im PDF-Format zum Download bereitgestellt. Dieses Service der Gemeinde hat keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Entsprechend den Bestimmungen des § 60 TGO (Tiroler Gemeindeordnung) hat eine Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und an die Allgemeinheit gerichtete Mitteilungen an der im Eingangsbereich des Gemeindeamtsgebäudes befindlichen Amtstafel zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gegenständliche "Digitale Amtstafel" die oben beschriebene Amtstafel der Gemeinde Kals am Großglockner nicht ersetzt.
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