Hilfsmittel für Barrierefreiheit

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Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

04876/8210-52

Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

04876/8212

Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

04852/6655650
Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mo, Di, Mi und Sa von 09:00 - 12:30 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40

Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Kals am Großglockner auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Kals am Großglockner gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen.